ProMosaik Translation Bern bietet Ihnen Übersetzungsdienstleistungen gemäß dem Qualitätsstandard DIN EN 15038:2006 an, d.h. im Einklang mit der europäischen Norm für Übersetzungsdienstleister.

Viele Kunden aus der Schweiz, aber auch aus anderen europäischen und Drittländern entscheiden sich für diese Dienstleistung, weil sie ihre Dokumente veröffentlichen möchten und eine perfektionierte, von einem Zweitübersetzer revidierte Fassung der Übersetzung wünschen oder weil sie ihre Verträge, Patente oder technischen Berichte zu 100% korrekt und in einem perfektionierten Stil an die Geschäftspartner und Kunden weiterleiten möchten. Andere wiederum wenden sich an uns, um eine Übersetzung nach DIN EN 15038:2006 auszuführen und von uns schriftlich bestätigen zu lassen, wenn sie beispielsweise ihre medizinischen Befunde, Studienurkunden oder Forschungsunterlagen bei uns übersetzen lassen.

Dieser europäische Qualitätsstandard, in dem eine Übersetzung nach dem 4-Augen-Prinzip ausgeführt wird, bezieht sich auf „den Kernprozess Übersetzen sowie sämtliche weiteren Aspekte, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, einschließlich Qualitätssicherung und Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit“.

Darüber hinaus bestimmt und definiert sie die Anforderungen an den Übersetzungsdienstleister (TSP, Translation Service Provider) hinsichtlich personeller und technischer Ressourcen, Qualitätskontrolle, Projektmanagement, vertraglicher Rahmenbedingungen für Kunden und Dienstleister sowie dem Verfahren zur Erbringung der Dienstleistung.

Die Norm DIN EN 15038 wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) am 13. April 2006 verabschiedet und im Mai 2006 offiziell bekannt gegeben. Die Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Zypern sind dazu verpflichtet, die Qualitätsnorm DIN EN 15038 zu übernehmen.

Diese Norm legt aber nicht nur die Notwendigkeit des Editing und Proofreading jeder Übersetzung durch einen Zweitübersetzer fest, sondern beinhaltet auch die genaue Angabe der beruflichen Kompetenzen der Personen, die am Übersetzungsprozess beteiligt sind. Diese sind Übersetzer, Korrektoren und fachliche Prüfer.

Eine Übersetzungsdienstleistung gemäß der Norm DIN EN 15038 muss mindestens das Übersetzen durch den Erstübersetzer und das Korrekturlesen durch einen zweiten, unabhängigen Übersetzer umfassen. Die Korrektur durch den Zweitübersetzer überspringt aber nicht die Prüfung der Übersetzung durch den Erstübersetzer nach ihrer Fertigstellung.

Gemäß der Norm DIN EN 15038 gilt das Korrekturlesen als „Überprüfen des Textes auf seine Zwecktauglichkeit, Vergleichen von Ausgangs- […] und Zieltexten […] und gegebenenfalls das Empfehlen von Korrekturmaßnahmen“.

Ein Übersetzer, der an Übersetzungsprojekten gemäß der Norm DIN EN 15038 beteiligt ist, muss die in der Norm ausgelegten beruflichen Kompetenzen nachweisen, indem er mindestens eine der drei Voraussetzungen erfüllt.

  • Eine formale höhere Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschulabschluss).
  • Eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung.
  • Mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung.

Korrekturleser müssen zusätzlich zum Erfüllen einer der genannten Voraussetzungen über Erfahrung als Übersetzer in den fraglichen Themenbereichen verfügen.

Bei ProMosaik Translation erfüllen alle Übersetzer mindestens zwei der Voraussetzungen der Norm DIN EN 15038.

Sie können sich zuversichtlich an uns wenden. Wir beraten Sie gerne!

Sie können bei uns auch nur einen der beiden Phasen des Übersetzungsprozesses gemäß DIN EN 15038, d.h. entweder die Erst- oder Zweitübersetzung, bestellen.